Einladung zur Benennung von Kandidierenden anstelle einer Gemeindeversammlung gemäß § 10 Absatz 4b KGWO

Der Kirchenvorstand hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 beschlossen, auf die Gemeindeversammlung zu verzichten und von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Kandidierendenvorschläge, auch Jugendmitglieder, in einem schriftlichen Verfahren zu ermöglichen. 

Der Benennungsausschuss legt folgenden vorläufigen Wahlvorschlag vor: 

NameWohnort, StraßeAlter am WahltagFamilienstandBeruf
Brustolon, SusannHaiger, Schlesische Str. 4C44VerheiratetDipl. Ing. Bauwesen
Hagner, ChristianDonsbach, Kornbergstr. 544VerheiratetProjektmanager
Haubach, BrigitteDonsbach, Breitschstr. 1353VerheiratetAugenoptikerin
Kasteleiner, CorneliaHaiger, Frigghof 1267LedigRentnerin
Kring, Gisela-UllaSteinbach, Am Stollen 2075VerheiratetKauffrau
Kring, KatharinaSteinbach, Forsthausstr. 4641VerheiratetLehrerin
Peter, SimoneRodenbach, Backhausstr. 1248VerheiratetStaatl. gepr. Betriebswirtin
Rompf, AndreasHaiger, Hickenweg 5059VerheiratetKommunalbeamter
Schwedes, CarinaHaiger, Bismarckstr. 632VerheiratetPhysiotherapeutin
Schwunk, SaschaHaiger, Gollacker 938VerheiratetGeschäftsführer/
Fachinformatiker
Tiffert, MeikeHaiger, Geisenbach 1348VerheiratetIndustriekauffrau
Walch, GerhardSteinbach, Zechenweg 362VerheiratetBeamter
Weller, ChristineHaiger, Holunderstr. 2163VerheiratetPharmazeutisch technische Assistentin

Der vorläufige Wahlvorschlag kann innerhalb von zwei Wochen, bis zum 17.01.2021 dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindemitglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste in den vorläufigen Wahlvorschlag verlangen. Die Unterschriftenliste muss bis 18.01.2021 im Gemeindebüro (Frigghof 4, 35708 Haiger) eingegangen sein. 

Bei Einheitswahl: 

Vorschlagsberechtigt sind alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder der Kirchengemeinde.  

Die Kirchenvorstandswahl findet am 13. Juni 2021 statt.